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Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Landeskrankenanstalten und Landesheime
Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten

T +43 (0)2742 9005 16378 oder 16392
E post.gs7@noel.gv.at

Zivildienst

Unentbehrliche Helfer – Zivildienst

Zivildienstpflichtige junge Männer, die den Zivildienst in einem unserer Landesheime ableisten wollen, können dies in verschiedenster Weise tun. Melden Sie sich bitte vorab direkt in der Direktion des gewünschten Heimes zu einem persönlichen Gespräch. Zuweisungstermine sind der 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und der 1. Oktober. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Feststellungsbescheides.

Die Zuweisung erfolgt durch die Zivildienstserviceagentur über das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime.